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RoHS - Grundlagen und Voraussetzungen
Die RoHS- und WEEE-Richtlinien gelten im Bereich der Europäischen Union. Sie regeln im Hinblick auf Schadstoffbelastungen die Inverkehrbringung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten innerhalb der EU.
Die EU-Richtlinie 2002/95/EG vom 27. Januar 2003, kurz RoHS (Restriction of Hazardous Substances) bezeichnet, zur Beschränkung der Verwendung bestimmter Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, regelt ab dem 01. Juli 2006 für neu in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte Stoffkonzentrationen zu Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom und bromierte Flammschutzmittel.
Im Zusammenhang mit der RoHS-Richtlinie wurde auch die EU-Richtlinie 2002/96/EG, vom 27. Januar 2003, kurz als WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment) bezeichnet, verabschiedet. Vorrangiges Ziel der WEEE ist die Vermeidung und Reduktion der Elektro- und Elektronik-Altgeräte sowie deren Wiederverwendung, Recycling und Verwertung.
Ortsfest Anlagen und ihre Komponenten fallen nicht unter den Geltungsbereich der EU-Richtlinie 2002/96/EG.
Die Regelungen der WEEE-Richtlinie sind in dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz, vom 16. März 2005, in deutsches Recht aufgenommen worden.









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